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Jun

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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Der Bundestag hat am 6. Juni das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Demnach muss zukünftig der Wärmeenergiebedarf in Neubauten anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies gilt für alle Häuser, welche nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden.

Was bedeutet das im Einzelnen? Der ökologische Gedanke dahinter scheint in erster Hinsicht korrekt, aber mal ein paar Gedanken hierzu:

1) Wertvolle Dachfläche, welche für Photovoltaik genutzt werden könnte, geht verloren.
2) wohin mit dem Warmwasser im Sommer?
3) wenn ich 200l Öl/Jahr spare und für zusätzlichen Strom (3 KWh/Tag = 1 MW/Jahr) für Warmwasserpumpen verbrauche - worin genau liegt da der Gewinn oder ökologische Verbesserung?

Okay, zugegeben. Die Fragen unterliegen keinen großartigen Kalkulationen. So will ich einfach mal optimistisch sein und an ein Bewustseinsschärfung der Bürger und  an wirtschaftsfördernde Beschäftigungsmaßnahmen glauben.

Wie auch immer. Der Schritt weg von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien ist wohl der Richtige. Und solange wir den Strom nicht mit Öl, Kohle oder Uran erzeugen sondern mit PV-Technik ist ja alles im Lot, oder? ;)

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